Liebe Gäste,

wir freuen uns, Sie in unserer Hütte begrüßen zu dürfen! Sie befinden sich in einer Selbstversorgerhütte, die von unseren aktiven Mitgliedern unentgeltlich in Ordnung gehalten wird. Wir bitten Sie daher in Ihrem, wie auch unserem Interesse, bei Ihrem Aufenthalt die nachfolgende Hüttenordnung zu beachten!

Verhalten in der Hütte

1. Jeder Besucher hat sich in der Hütte und ihrem Umkreis so rücksichtsvoll zu verhalten, dass er andere Personen nicht stört. (Kein Lärm, keine Verschmutzung der Umwelt). Abfall ist in den bereitstehenden Gefäßen zu deponieren.

2. In der gesamten Hütte besteht Rauchverbot! In den Schlafräumen darf nicht gekocht werden. Auch dürfen diese nicht mit Wander- bzw. Straßenschuhen betreten werden.

3. Die Lager und Betten dürfen nur unter Verwendung von Hüttenschlafsäcken bzw. Schlafsäcken oder Bettlaken benutzt werden. Diese sind mitzubringen!

4. Wir bitten unsere Gäste, vor dem Verlassen der Hütte,

die auf den Lagern vorhandenen Spannbett-Tücher glatt zuziehen,

das gereinigte Geschirr wieder an den dafür vorgesehenen Plätzen einzuordnen,

die Hütte auszufegen und die Tische abzuwischen,

den Kühlschrank auf „Stufe 1“ zu regeln,

den Ofen nach Gebrauch auszuräumen und die Asche draußen in den Eimern zu deponieren. Ebenso sind die Feuerstelle und der Grill, falls benutzt, zu säubern.

zu kontrollieren, ob alle Lampen und der Heizlüfter vor der Dusche ausgeschaltet und dass der Holzschuppen abgeschlossen und das Licht darin gelöscht ist.

5. Für jede vorsätzliche oder fahrlässige Beschädigung der Hütte, der Einrichtung oder Umlage hat der Verursacher aufzukommen. Für das Verhalten von Kindern sind die Eltern oder Begleitpersonen verantwortlich. Bei Verlust des Hüttenschlüssels ist eine Gebühr von € 130,- für den Ersatz des (Nummern-)Schlüssels zu bezahlen!

6. Für jede mutwillige Zerstörung oder unzumutbare Verschmutzung werden wir eine dem Schaden entsprechende Sondergebühr erheben und diese für Reparaturen bzw. Renovierung verwenden.

Das Hüttenbuch

Die korrekte Eintragung in das Hüttenbuch sollte für jeden Hüttengast eine Selbstverständlichkeit sein. Mitglieder des DAV bitten wir, ihre Mitgliedsnummer(n) einzutragen! Die Anweisung des errechneten Mietbetrages soll unmittelbar nach dem Hüttenaufenthalt vorgenommen werden.

 

Für die Beachtung dieser Hüttenordnung bedanken wir uns und wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt in Tinghausen!

Der Vorstand der DAV-Sektion Lüdenscheid e.V.      

Oktober 2014     

im pdf-Format

 

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